Alina

Die Erstellung einer OSS-Meldung in ELSTER ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigen. Die OSS-Steuererklärung ermöglicht es, die Umsatzsteuer für diese Transaktionen zentral und vereinfacht über das ELSTER-Portal zu melden. Durch die Nutzung der One-Stop-Shop (OSS)-Regelung können Unternehmen administrative Aufwände reduzieren und gleichzeitig den europäischen Umsatzsteueranforderungen gerecht werden. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die richtigen Schritte zur korrekten Erstellung der OSS-Meldung in ELSTER zu kennen.
Bitte beachte, dass die OSS-Meldung über das BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern erfolgt und nicht direkt über das ELSTER-Portal. Dennoch benötigst du für den Zugang zum BOP ein gültiges ELSTER-Zertifikat.
Table of Contents
ToggleSchritt 1: Zugang zum BZStOnline-Portal (BOP)
- Registrierung: Stelle sicher, dass du im BOP registriert bist. Falls nicht, kannst du ein Benutzerkonto erstellen. Beachte, dass die Registrierung ca. 1-2 Wochen in Anspruch nehmen kann, da ELSTER zwei Briefe mit Aktivierungscodes versendet.
- Anmeldung/Login: Melde dich mit deinem ELSTER-Zertifikat und dem zugehörigen Passwort im BOP an. Das Zertifikat dient zur sicheren Authentifizierung.
Schritt 2: Aufrufen des OSS-Formulars

- Navigieren: Wähle im Hauptmenü “Formulare & Leistungen“ und anschließend „Alle Formulare“.
- Auswahl: Unter dem Abschnitt „Steuer-International“ findest du das Formular „One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer – EU-Regelung“. Klicke darauf und wähle „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021“.
Schritt 3: Ausfüllen der OSS-Steuererklärung

- USt-IdNr.: Gib deine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne den Ländercode „DE“ ein.
- Besteuerungszeitraum: Wähle das entsprechende Jahr und Quartal aus, für das du die Meldung abgeben möchtest.
- Umsatzangaben:
- Steuerpflichtige Umsätze: Falls du im ausgewählten Zeitraum steuerpflichtige Umsätze erzielt hast, wähle die entsprechende Option und füge die relevanten Daten hinzu.
- Länderspezifische Angaben: Für jedes EU-Land, in dem du Verkäufe getätigt hast, gib die Umsätze an. Dabei sind der Umsatzsteuersatz und der Nettobetrag der Verkäufe pro Land erforderlich.
Schritt 4: Überprüfung und Abgabe

- Datenprüfung: Überprüfe alle eingegebenen Daten sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Einreichung: Nach erfolgreicher Prüfung kannst du die Erklärung elektronisch über das BOP einreichen.
- Bestätigung: Speichere die Eingangsbestätigung für deine Unterlagen.
Hinweis: Die OSS-Meldung muss quartalsweise erfolgen, auch wenn keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt wurden (sogenannte Nullmeldungen). Die Frist zur Abgabe endet jeweils am letzten Tag des Monats, der auf das Quartal folgt.
Vgl. hier: https://eclear.com/de/wissen/oss-meldung/