OSS Meldung in ELSTER erstellen

Die Erstellung einer OSS-Meldung in ELSTER ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigen. Die OSS-Steuererklärung ermöglicht es, die Umsatzsteuer für diese Transaktionen zentral und vereinfacht über das ELSTER-Portal zu melden. Durch die Nutzung der One-Stop-Shop (OSS)-Regelung können Unternehmen administrative Aufwände reduzieren und gleichzeitig den europäischen Umsatzsteueranforderungen gerecht werden. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die richtigen Schritte zur korrekten Erstellung der OSS-Meldung in ELSTER zu kennen.

Bitte beachte, dass die OSS-Meldung über das BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern erfolgt und nicht direkt über das ELSTER-Portal. Dennoch benötigst du für den Zugang zum BOP ein gültiges ELSTER-Zertifikat.

Schritt 1: Zugang zum BZStOnline-Portal (BOP)

  • Registrierung: Stelle sicher, dass du im BOP registriert bist. Falls nicht, kannst du ein Benutzerkonto erstellen. Beachte, dass die Registrierung ca. 1-2 Wochen in Anspruch nehmen kann, da ELSTER zwei Briefe mit Aktivierungscodes versendet.
Grafik zur OSS Meldung
  • Anmeldung/Login: Melde dich mit deinem ELSTER-Zertifikat und dem zugehörigen Passwort im BOP an. Das Zertifikat dient zur sicheren Authentifizierung.

Schritt 2: Aufrufen des OSS-Formulars

Grafik zur OSS Meldung
  • Navigieren: Wähle im Hauptmenü “Formulare & Leistungen“ und anschließend „Alle Formulare“.
  • Auswahl: Unter dem Abschnitt „Steuer-International“ findest du das Formular „One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer – EU-Regelung“. Klicke darauf und wähle „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021“.

Schritt 3: Ausfüllen der OSS-Steuererklärung

Grafik zur OSS Meldung
  • USt-IdNr.: Gib deine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne den Ländercode „DE“ ein.
  • Besteuerungszeitraum: Wähle das entsprechende Jahr und Quartal aus, für das du die Meldung abgeben möchtest.
  • Umsatzangaben:
    • Steuerpflichtige Umsätze: Falls du im ausgewählten Zeitraum steuerpflichtige Umsätze erzielt hast, wähle die entsprechende Option und füge die relevanten Daten hinzu.
    • Länderspezifische Angaben: Für jedes EU-Land, in dem du Verkäufe getätigt hast, gib die Umsätze an. Dabei sind der Umsatzsteuersatz und der Nettobetrag der Verkäufe pro Land erforderlich.

Schritt 4: Überprüfung und Abgabe

Grafik zur OSS Meldung
  • Datenprüfung: Überprüfe alle eingegebenen Daten sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Einreichung: Nach erfolgreicher Prüfung kannst du die Erklärung elektronisch über das BOP einreichen.
  • Bestätigung: Speichere die Eingangsbestätigung für deine Unterlagen.


Hinweis: Die OSS-Meldung muss quartalsweise erfolgen, auch wenn keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt wurden (sogenannte Nullmeldungen). Die Frist zur Abgabe endet jeweils am letzten Tag des Monats, der auf das Quartal folgt.

Vgl. hier: https://eclear.com/de/wissen/oss-meldung/

FAQ zur OSS Meldung

Wann muss ich eine OSS-Meldung abgeben?
Die OSS-Meldung muss quartalsweise abgegeben werden. Die Frist endet jeweils am letzten Tag des Monats, der auf das Quartal folgt. Beispiel: Für das 1. Quartal ist die Meldung bis zum 30. April einzureichen.
Unternehmer, die in der EU ansässig sind und grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU tätigen, können die OSS-Meldung nutzen. Voraussetzung ist eine Registrierung im BZStOnline-Portal mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat.
Erforderlich sind: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Umsätze je EU-Land, angewandte Steuersätze, Nettobeträge der Verkäufe sowie der zu zahlende Steuerbetrag. Diese Daten müssen genau und vollständig eingereicht werden.
Die Umsatzsteuer wird nach EU-Ländern aufgeschlüsselt. Für jedes Land werden Umsätze getrennt angegeben, inklusive des jeweiligen Steuersatzes und der daraus berechneten Steuerbeträge.
Ja, Korrekturen können im Rahmen einer späteren OSS-Meldung vorgenommen werden. Hierbei müssen die falschen Angaben aus der vorherigen Meldung berichtigt werden.
Häufige Fehler sind: Falsche Steuersätze, unvollständige Daten, verpasste Fristen und fehlende Aufschlüsselung der Umsätze nach Ländern. Eine sorgfältige Prüfung hilft, diese Fehler zu vermeiden.
Nein, das OSS-Verfahren gilt ausschließlich für Verkäufe innerhalb der EU. Für Drittlandsverkäufe müssen separate Regelungen beachtet werden, wie die Einhaltung der Zollbestimmungen.
Nein, die Umsätze werden in der OSS-Meldung pro EU-Land summiert angegeben. Einzeltransaktionen müssen in der Meldung nicht aufgeführt werden.
Ja, die Erstellung und Einreichung der OSS-Meldung kann an einen Steuerberater oder eine Buchhaltungssoftware delegiert werden. Eine Vollmacht wird hierfür benötigt.
Einige Buchhaltungssoftwares bieten Exportfunktionen an, mit denen die Umsatzdaten länderspezifisch aufbereitet werden können. Prüfe, ob deine Software diese Funktion unterstützt.
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