Pflicht zur E-Rechnung
Ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich Pflicht. PDF-Rechnungen zählen nicht mehr als gültige E-Rechnungen. Zulässig sind nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1).
Übergangsregelungen:
- Bis Ende 2026: Papier & andere Formate mit Zustimmung erlaubt
- Bis Ende 2027: Gilt für Unternehmen mit < 800.000 € Umsatz
- Ab 2028: Nur noch strukturierte E-Rechnungen erlaubt
To do: Systeme prüfen und umstellen – fybu unterstützt strukturierte E-Rechnungen jetzt schon vollständig.
KI-Verordnung ab Februar 2025
Ab 2. Februar 2025 gelten EU-weit neue KI-Regeln:
Verboten sind u. a. Social Scoring, emotionale Auswertung, biometrische Kategorisierung und Echtzeit-Gesichtserkennung.
Pflicht: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen ihre Mitarbeitenden schulen – KI-Kompetenz wird Pflicht.
To do: Eigene KI-Nutzung prüfen und Schulungsangebote für Mitarbeitende bereitstellen.
Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025 (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und digitale Produkte (z.B. E-Books, Geräte) barrierefrei nutzbar sein – also auch für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören u.a. eine einfache Navigation, gut lesbare Texte, passende Kontraste und die Nutzung von Screenreadern.
Ausnahme: Kleinstunternehmen sind formal ausgenommen, aber eine barrierefreie Gestaltung bringt Wettbewerbsvorteile.
To do: Webshop & Inhalte auf Barrierefreiheit prüfen und ggf. anpassen.
Wegfall der OS-Link-Pflicht zum 20. Juli 2025
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird am 20.07.2025 abgeschaltet. Daher entfällt die Pflicht, den OS-Link im Impressum oder in den AGB anzugeben.
Wichtig: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt bestehen – Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten müssen weiterhin Informationen zur Streitbeilegung bereitstellen.
To do: OS-Link aus dem Shop entfernen – rechtzeitig zum 20.07.2025.