Gesetzesänderungen für den E-Commerce 2025

Pflicht zur E-Rechnung

Ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich Pflicht. PDF-Rechnungen zählen nicht mehr als gültige E-Rechnungen. Zulässig sind nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1).

Übergangsregelungen:

To do: Systeme prüfen und umstellen – fybu unterstützt strukturierte E-Rechnungen jetzt schon vollständig.

KI-Verordnung ab Februar 2025

Ab 2. Februar 2025 gelten EU-weit neue KI-Regeln:

Verboten sind u. a. Social Scoring, emotionale Auswertung, biometrische Kategorisierung und Echtzeit-Gesichtserkennung.

Pflicht: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen ihre Mitarbeitenden schulen – KI-Kompetenz wird Pflicht.

To do: Eigene KI-Nutzung prüfen und Schulungsangebote für Mitarbeitende bereitstellen.

Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025 (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und digitale Produkte (z.B. E-Books, Geräte) barrierefrei nutzbar sein – also auch für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören u.a. eine einfache Navigation, gut lesbare Texte, passende Kontraste und die Nutzung von Screenreadern.

Ausnahme: Kleinstunternehmen sind formal ausgenommen, aber eine barrierefreie Gestaltung bringt Wettbewerbsvorteile.

To do: Webshop & Inhalte auf Barrierefreiheit prüfen und ggf. anpassen.

Wegfall der OS-Link-Pflicht zum 20. Juli 2025

Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird am 20.07.2025 abgeschaltet. Daher entfällt die Pflicht, den OS-Link im Impressum oder in den AGB anzugeben.

Wichtig: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt bestehen – Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten müssen weiterhin Informationen zur Streitbeilegung bereitstellen.

To do: OS-Link aus dem Shop entfernen – rechtzeitig zum 20.07.2025.

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